Flexibel durch Online-Erfassung und Kartenablesung
Zum Jahresende muss der Wasserverbrauch abgelesen und gemeldet werden
Alle Jahre wieder muss zum Jahresende der Wasserzählerstand abgelesen und gemeldet werden, damit aus dem Jahresverbrauch die Vorauszahlung für das nächste Jahr ermittelt werden kann. In Rutesheim haben die Bürgerinnen und Bürger dafür zwei Optionen. Bereits vor einigen Jahren hat die Stadt die Selbstablesung mit Ablesekarten eingeführt, die ab dem 12. Dezember 2023 wieder bei den Haushalten eingehen sollten. Alternativ gibt es erneut die Möglichkeit, die Zählerstände für den Abrechnungszeitraum 2023 online zu erfassen.
Und so funktioniert’s
Notieren Sie sich den Zählerstand Ihres Wasserzählers und tragen Sie ihn zusammen mit dem Ablesedatum und Ihrer Telefonnummer in die Ablesekarte ein. Die ausgefüllte Karte können Sie in einen Postbriefkasten oder direkt in den Briefkasten der Stadt Rutesheim am Rathaus, Leonberger Straße 15, einwerfen. Gerne nimmt das Steueramt Ihren Zählerstand auch telefonisch (07152 5002-1024) oder per E-Mail an steueramt@rutesheim.de entgegen.
Alternativ können Sie Ihren Zählerstand auch wieder schnell und bequem online übermitteln. Die Eingabemaske finden Sie über den QR-Code auf Ihrer Ablesekarte oder über einen Link auf der Homepage der Stadt Rutesheim, www.rutesheim.de. Zur Legitimation benötigen Sie lediglich Ihr Buchungszeichen und Ihre Zählernummer, die Sie beide auf Ihrer Ablesekarte finden.
Ihr Zählerstand muss bis zum 5. Januar 2024 eingegangen sein. Danach ist die Online-Erfassung nicht mehr möglich. Teilen Sie keine keine Zählerdaten mit, muss Ihr Verbrauch für die Jahresabrechnung geschätzt werden. Für Ihre Mitwirkung bedankt sich das Steueramt schon vorab recht herzlich.