Kennen Sie das Zeichen mit dem halbierten Auto?
Stadt Rutesheim empfiehlt, sich regelmäßig über neue Verkehrszeichen zu informieren
Natürlich kennen wir alle unsere Verkehrszeichen – oder nicht? Martin Killinger, Erster Beigeordneter von Rutesheim stellt immer wieder fest, dass gerade neuere Verkehrszeichen oft vielen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern nicht bekannt sind. Das kann teuer oder schlimmstenfalls gefährlich werden. Die Stadt Rutesheim empfiehlt daher, sich regelmäßig über neue Verkehrszeichen und -regelungen zu informieren. Wir haben ein paar neue Zeichen und Verordnungen für Sie herausgesucht.
Kennen Sie beispielsweise das viereckige weiße Schild, auf dem ein geteiltes Auto und vier Personen zu sehen sind? Vielleicht ist es Ihnen bei der Parkplatzsuche schon einmal aufgefallen. Das Verkehrszeichen kennzeichnet eine gesonderte Parkfläche für Autos von Car-Sharing-Anbietern, denn wenn sich viele ein Auto teilen, ist es sinnvoll, wenn dieses möglichst immer am gleichen Platz abgestellt wird. Das funktioniert jedoch nur, wenn dort keine Unberechtigten parken. Stellen Sie Ihr Auto dort ab, müssen Sie daher mit einem Bußgeld in Höhe von
55 Euro rechnen.
Auch auf einem Parkplatz, der als „Stellplatz für Elektrofahrzeuge“ gekennzeichnet ist, darf nicht ohne Weiteres geparkt werden. Mancherorts ist das Parken auf diesen Plätzen gar nicht erlaubt und wird mit Bußgeldern oder gar kostenpflichtigem Abschleppen geahndet, in anderen Regionen darf dort geparkt werden, allerdings nicht kostenfrei. Über die geltende Regelung in ihrer Kommune informiert das Ordnungsamt.
Das Verkehrszeichen für Carsharing-Parkplätze wurde zusammen mit weiteren neuen Schildern im Zuge der Novelle der Straßenverkehrsordnung von 2020 eingeführt. Ziel der Neuerungen war, mehr Sicherheit für Verkehrsteilnehmer, vor allem für Radfahrer zu schaffen. Daher kamen etwa Regelungen und Verkehrszeichen zum Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern (innerorts 1,50 Meter, außerorts 2 Meter) hinzu, die Schrittgeschwindigkeit von Lkw beim Rechtsabbiegen wurde eingeführt und die erwähnte Maßnahme für das leichtere Parken von Carsharing-Fahrzeugen.
Neu eingeführt wurde in diesem Zuge auch ein Verkehrszeichen mit einem Grünpfeil nur für Radfahrer; zudem gilt der bestehende Grünpfeil nun ebenfalls für Radfahrer, wenn diese von einem Radfahrstreifen oder Radweg aus rechts abbiegen wollen. Analog zu Tempo-30-Zonen können Kommunen nun Fahrradzonen einrichten – das entsprechende Schild zeigt ein Fahrrad in einem blauen Kreis unter dem „Zone“ steht – und es wurde ein Überholverbotsschild für Zweiräder eingeführt, ein rotes Stoppschild, in dem ein rotes Auto neben zwei Zweirädern zu sehen ist.
Informieren kann man sich über neue Verkehrszeichen und Regelungen beispielsweise beim ADAC und ADFC.