Gemeinderatswahl, Kreistagswahl, Regionalversammlungswahl und Europawahl 2024
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Wahlen vom 9. Juni 2024 sind bewältigt. Herzliche Glückwünsche gelten den Gewählten! Zu demokratischen Wahlen gehören Bürgerinnen und Bürger, die sich zur Kandidatur und im Falle ihrer Wahl zur Übernahme des Amtes bereit erklären. Deshalb gilt allen Kandidatinnen und Kandidaten ein herzlicher Dank.
Dank gilt den Wählerinnen und Wählern für die in Rutesheim überdurchschnittliche Wahlbeteiligung, allen 78 Mitgliedern der Wahlvorstände sowie den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für die geleistete gute Arbeit bei der Ermittlung der Ergebnisse am Sonntagabend und am Montag. Unser Ergebnis der Europawahl wurde am Sonntagabend um 19.33 Uhr, unser Ergebnis der Regionalwahl um 20.21 Uhr an das Landratsamt Böblingen übermittelt.
Am Montag wurden alle Stimmzettel der Gemeinderats- und Kreistagswahlen einzeln in den PCs im Rathaus erfasst, gespeichert und die Zahlen gedruckt. In 35 Zählgruppen wurde dazu öffentlich jeweils unter der Aufsicht der Wahlvorsteher gearbeitet. Anschließend wurden die Summen der Bewerberinnen und Bewerber und der Wahlvorschläge, die Höchstzahlen der Wahlvorschläge und damit ihre Zahl der Sitze sowie die Sitzverteilung innerhalb der Wahlvorschläge auf die Bewerberinnen und Bewerber berechnet. Diese sogenannte „Stimmzettelerfassung am PC“ hat sich bereits zum siebten Mal bewährt. Schon für die Wahlen 1994 hat die Stadt Rutesheim das eingeführt. Bis 1989 waren bei den Kommunalwahlen ohne PCs noch jeweils rund 200 Wahlhelferinnen und Walhelfer, davon etliche bis in die frühen Morgenstunden, im Einsatz.
Die häufigsten Gründe für ungültige Stimmzettel beziehungsweise ungültige Stimmen waren: Die Stimmzettel enthielten gar keine oder mehr als 18 Stimmen. Teilweise waren die gesamten Stimmzettel (nicht nur eine Liste) ganz durchgestrichen. In Summe waren es nun ohne die unechte Teilortswahl 56 Prozent weniger ungültige Stimmzettel und weniger Fehlstimmen als 2019.
Bei der Briefwahl durften nicht weniger als 65 Wahlbriefe nicht zugelassen werden; ganz überwiegend weil die Unterschrift auf dem Wahlschein oder der Wahlschein ganz gefehlt hat. Dies trägt erheblich zur Differenz zwischen der Zahl der ausgestellten Wahlscheine und der Zahl der Briefwähler bei. Hinzu kommt bei der Regionalwahl, dass die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger hierfür nicht wahlberechtigt sind.
Ihre
Debora Widmaier
Vorsitzende Gemeindewahlausschuss
Die Wahlergebnisse finden Sie hier...