Einführung Mehrwegbehältersystem in Rutesheim

Seit Januar 2023 müssen Gastronomen, Bäckereien und Metzgereien Mehrwegbehälter für Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Was ab 2023 für's Essen unterwegs gilt, lesen Sie in den folgenden Berichten der Stuttgarter Zeitung.

Pressemeldung vom 26.01.2023 (PDF) (371 KB)

Pressemeldung vom 07.12.2022 (PDF) (385 KB)

WIR MACHEN MIT!

Zu sehen ist ein grünes Plakat mit einer gelben Sprechblase und schwarzer Aufschrift Unser Weg Mehrweg mit dem Stadt Rutesheim-Logo sowie einer braunen Tasse und zwei Bowls.

Rutesheim ist es wichtig, dass Umwelt- und Klimaschutz zur Selbstverständlichkeit werden. An erster Stelle steht die Müllvermeidung und die Nachhaltigkeit. Aus diesem Grund haben wir die Gastrobetriebe eingeladen, ein einheitliches Mehrwegsystem anzubieten - RECUP & REBOWL.

Es fanden Treffen mit allen Anbietern statt, die Essen und Trinken in Rutesheim und Perouse anbieten. Finanzelle Mittel wurden freigegeben für eine Förderung „Mehrweg“ und es konnten Anträge gestellt werden. Erste Gelder sind bereits geflossen und Sie finden ab 01.01.2023 noch mehr Anbieter mit Mehrweg in unserer Stadt.

MACHEN SIE MIT!

Seien Sie ein Teil der Gemeinschaft, helfen Sie bei der Veränderung. Es geht um Wiederverwendung, es geht um ein schöneres Stadtbild - wer mag schon überfüllte Mülleimer. Sie können sich aktiv daran beteiligen. Fragen Sie nach Mehrwegbehältnissen und nutzen Sie diese. Sprechen Sie andere Bürgerinnen und Bürger darauf an mitzumachen.

Folgende Unternehmen machen bei "Unser Weg: Mehrweg!" mit:

Bäckerei Diefenbach, Bäckerei Zachert, Metzgerei Philippin, Mint, S-bar, Shell-Tankstellen, Sportgaststätte Bühl, Sportgaststätte Perouse.

Ein Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz und zur Abfallvermeidung

Plakat Gastro stützen, Klima schützen. Person, die eine Einweg-Bowl mit Salat auf einer Theke abstellt.

Die Stadt Rutesheim verfolgt das Ziel, bereits vor Inkrafttreten der bundesgesetzlichen Regelung zur Mehrwegbehälter-Pflicht am 01.01.2023 eine nachhaltige Reduzierung des Einwegverpackungsmülls zu erreichen und so einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Umwelt und für ein sauberes Erscheinungsbild der Stadt zu leisten. Betriebe in Rutesheim und Perouse, die Speisen oder Getränke zur Lieferung oder Abholung anbieten, sollen daher durch eine finanzielle Förderung im Rahmen dieser Richtlinie einen Anreiz erhalten, bereits vor Inkrafttreten der gesetzlichen Pflicht Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen oder Liefern anzubieten.

Was gibt es bereits im Landkreis Böblingen?

Es gibt bereits viele Initiatoren/Betriebe, die im Landkreis Böblingen den Mehrweggedanken in die Tat umsetzen. Näheres hierzu finden Sie unter dem Link www.denkandeinkarma.de.

Zwei Hände halten einen grünen Becher mit grauem Deckel und einen braunen Becher mit rosa Deckel.
Foto: Landratsamt Böblingen

Neue Regeln für Essen und Getränke zum Mitnehmen

Unsere Wirtschaftsförderung

Wir sind Ihr kompetenter und zentraler Partner bei allen wirtschaftlichen Belangen und verstehen uns als Dienstleister für Rutesheimer Unternehmer oder die, die es werden wollen. Innerhalb der Verwaltung sind wir Ansprechpartner für unsere ortsansässigen Firmen, für ansiedlungswillige Investoren sowie für Existenzgründer. Wir beraten und begleiten Sie gerne bei folgenden Themenbereichen:

  • Standortfragen (Vermittlung von geeigneten Gewerbeflächen und -objekten),
  • Bestandsentwicklung und -verlagerung,
  • Planungs- und Genehmigungsverfahren,
  • Informationsmaterial über Förderprogramme des Landes, Bundes und der Europäischen Union,
  • Hilfe und Vermittlung bei Verwaltungsangelegenheiten,
  • Datenmaterial zum Standort Rutesheim,
  • Herstellung von Kontakten zu Kammern, Behörden, Institutionen etc.,
  • Ausbildungsförderung

Neben der Neuansiedlung von Unternehmen liegt uns die Bestandssicherung und Erweiterung der Handels- und Gewerbebetriebe in unserer Stadt besonders am Herzen.

Wir arbeiten eng mit folgenden Institutionen zusammen, bei denen Sie weitere Informationen erhalten:

Als zusätzlichen Service bieten wir allen örtlichen Eigentümern eines leer stehenden Gewerbeobjekts oder eines zum Verkauf stehenden Gewerbebauplatzes einen kostenlosen Eintrag in das

Immobilienportal der Region Stuttgart und in unserem Internetauftritt an. (Weiteres siehe www.immo.region-stuttgart.de).