„Im Frühling wird die Natur zum Kinderzimmer für Tiere“
Ein kostenloser Erholungs-, Nutz- und Bewegungsraum, den es zu schützen gilt
Es sprießt und blüht überall, der Frühling hält Einzug und mit ihm neues Leben. Leben, das es zu schützen gilt. „Im Frühling wird die Natur zum Kinderzimmer für Tiere“, schreibt der NABU Baden-Württemberg und appelliert an Spaziergänger, Sportler und Hundehalter, sich nun besonders rücksichtsvoll in der Natur zu bewegen. Bürgermeisterin Susanne Widmaier und Erster Beigeordneter Martin Killinger ergänzen diesen Appell gerade im Hinblick auf die kürzlich durchgeführte Wald- und Flurputzete um die Bitte, die Natur reinzuhalten und Müll wieder mitzunehmen.
Am 1. April hat offiziell die Brut- und Setzzeit begonnen. Feldhasen und Wildschweine haben derzeit Junge, andere Wildtiere sind hochträchtig. Am Boden brütende Vogelarten, wie Enten, Gänse oder Rebhühner, beginnen jetzt zu brüten. Das heißt, dass jetzt ganz besonders auf Tiereltern und ihren Nachwuchs Rücksicht zu nehmen ist. „Während dieser Zeit sind die Tiere besonders empfindlich gegenüber Störungen und Gefahren“, betont NABU-Artenschutzreferentin Alexandra Ickes und bittet: „Bleiben Sie auf den Wegen. Lassen Sie Hunde in Schutzgebieten, im Wald und auf Feldern und Wiesen an der Leine. Bedenken Sie, dass viele Tiere zudem deutlich lärmempfindlicher sind als wir Menschen.“
Neben Wildtieren gilt es von März bis Oktober, also in der Zeit zwischen Aussaat und Ernte, beziehungsweise bei Weiden zwischen Wuchs und Beweidung, auch landwirtschaftlich genutzte Flächen zu schützen. Die Verunreinigung ihres Weidegrunds durch Hundekot stellt für Rinder, Schafe, Pferde und Ziegen eine ernste Gesundheitsgefahr dar. Vor allem bei trächtigen Rindern kann die Aufnahme von verschmutztem Futter zu Fehlgeburten führen. Auf heimischen Äckern wiederum produzieren Landwirte neben Getreide hochwertige Lebensmittel wie Salat, Obst und Gemüse, das direkt vom Feld auf die Ladentheke kommt. Dienen diese Felder Hunden als Toilette, ist das daher nicht nur unappetitlich, sondern gesundheitsgefährdend und ein Ärgernis für Verbraucher wie Landwirte gleichermaßen.
Während der Nutzzeit dürfen landwirtschaftliche Flächen daher weder von Menschen noch von Hunden betreten werden, selbst wenn sie nicht eingezäunt sind. Sollte doch einmal eine Hinterlassenschaft auf oder in der Nähe solcher Flächen landen, haben Hundehalter diese umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Aus Rücksichtnahme auf Spaziergänger, Jogger, Radfahrer und alle anderen, die diese nutzen, sollte dies übrigens auch auf und an landwirtschaftlich genutzten oder öffentlichen Wegen stets geschehen.
Doch nicht nur Hundehalter sind hier in der Pflicht. Auch zurückgelassener Müll ist längst nicht nur ein ästhetisches Problem, sondern bringt konkrete Probleme und Gefahren für die Landwirtschaft und die Tier- und Pflanzenwelt mit sich. In der Vergangenheit wurden Nutztiere häufig durch achtlos weggeworfene Abfälle, wie beispielsweise Dosen oder Flaschen, verletzt oder vergiftet. Zudem bewirkt solcher Müll teure Schäden an Maschinen.
Die Natur ein kostenloser Erholungsraum für uns alle und entsprechend sollten wir alle dazu beitragen, diesen zu erhalten. „Wir appellieren an Sie alle, dazu beizutragen, unsere Umwelt vor Verunreinigung und Vermüllung zu schützen“, so Susanne Widmaier und Martin Killinger „Das gilt selbstverständlich auch innerorts, wo es leider weiterhin Rückmeldungen über nicht entfernte Hundehaufen und zurückgelassenen Müll – selbst an und auf Spielplätzen – gibt.“