Rücksicht aufeinander nehmen: Abstand zu Radfahrerinnen und Radfahrern unbedingt einhalten
Sobald die Temperaturen milder werden, holen viele Menschen ihre Räder wieder raus. Wenn Radfahrerinnen und Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer sich eine Fahrbahn teilen, ist Rücksicht geboten.
Da nicht überall im Verkehrsraum Radwege vorhanden sind, ist es deswegen umso wichtiger, dass Rad- wie Autofahrer ihre Rechte und Pflichten kennen. Außerdem steigen wahrscheinlich mehr Menschen aufs Fahrrad, wenn sie sich im Straßenverkehr auch sicher fühlen können. Ganz wichtig ist, dass die Autos, Motorräder oder Lkws nicht zu dicht vorbeifahren.
Im letzten Jahr warb der ADFC Kreisverband Böblingen mit der Plakat-Kampagne „Mit Abstand sicher“ für den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern. „Zu enges Überholen ist nicht nur unangenehm, sondern auch gefährlich“, sagte Peter Grotz vom ADFC-Kreisverband damals. Radfahrer fühlen sich dadurch unsicher – was wiederum dazu führt, dass viele Menschen das Fahrrad erst gar nicht nutzen. „Die seit April 2020 in der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankerten, vorgeschriebenen Mindest-Überholabstände von 1,50 Metern inner- und 2 Metern außerorts sind vielen Autofahrern leider zu wenig bekannt und können von der Polizei nur stichprobenartig kontrolliert werden“, ergänzte Gerhard Puscher von der Kreisverkehrswacht. Das heißt auch, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, darf nicht überholt werden und kann ein Bußgeld von 30 bis 100 Euro und einen Punkt in Flensburg bedeuten.