Steuern und Gebühren

Hinweise für die Steuer- und Abgabepflichtigen

Gewerbesteuervorauszahlungen

Am 15.05.2024 wird die erste Rate der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2024 fällig. Die Höhe der jeweils vierteljährlich fällig werdenden Vorauszahlungen kann aus dem zuletzt erhaltenen Gewerbesteuerbescheid entnommen werden. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer 2024 beträgt 360 v.H.

Grundsteuer

Am 15.05.2024 wird die erste Rate der Grundsteuer 2024 fällig, sofern der Jahresbetrag 30,00 € übersteigt. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B betragen seit dem 01.01.2014 jeweils 340 v.H. Die Höhe der vierteljährlich fällig werdenden Beträge entnehmen Sie bitte dem Ihnen zuletzt zugestellten Änderungs- bzw. Erstveranlagungsbescheid. Die dort aufgedruckte Vorauszahlungsrate "Folgejahr" ist solange gültig bis evtl. ein neuer Änderungsbescheid ergeht. Für das Jahr 2024 wurden Jahresbescheide verschickt.Das Steueramt weist ergänzend darauf hin, dass für das Verkaufsjahr der Verkäufer Schuldner der Grundsteuer für das ganze Jahr ist. Privatrechtliche Ansprüche aufgrund des Kaufvertrages sind zwischen Verkäufer und Käufer intern zu verrechnen. 

Zahlungstermin

Die fälligen Zahlungen müssen am 15.05.2024 bei der Stadtkasse eingegangen sein. Wird die Steuer bis zum Ablauf des Fälligkeitstages nicht bezahlt, so ist für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 1 v.H. des rückständigen Steuerbetrages zu entrichten.

Wir machen darauf aufmerksam, dass bei Überweisung der Tag als Zahlungstag gilt, an dem der Steuerbetrag auf dem Konto der Stadtkasse gutgeschrieben wird. Auf den Überweisungen ist unbedingt das auf dem Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuerbescheid aufgedruckte Buchungszeichen anzugeben, da ohne diese Angabe eine ordnungsgemäße Verbuchung nicht gewährleistet ist.

Abbucher

Bei Abgabenpflichtigen, die der Stadt eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die fälligen Steuerbeträge zum 15.05.2024 von den jeweiligen Konten abgebucht.

Wasser- und Abwassergebühren

  ab 2021 ab 2021     
bis 2020 bis 2020
Frischwasser 2,20 €/m³ + 7 % Mwst. 2,35 €/m³ 1,75 €/m³ + 7 % Mwst. 1,87 €/m³
Abwasser 2,11 €/m³ 2,11 €/m³ 2,05 €/m³ 2,05 €/m³
Summe 4,31 €/m³ 4,46 €/m³ 3,80 €/m³ 3,92 €/m³
zzgl. Niederschlagswassergebühr 0,58 €/m²   0,65 €/m²  
Grundgebühren        
Normalzähler 5,00 €/Monat + 7 % Mwst.     5,35 €/Monat     4,50 €/Monat + 7 % Mwst.     4,82 €/Monat    

Datenschutz in Steuerämtern

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer (PDF) (186 KB)

Grundsteuer

Hebesatz seit 01.01.2014
Art Satz
Grundsteuer A    340 %
Grundsteuer B    340 %

Grundsteuerreform

Das Land Baden-Württemberg hat auf Grund der Grundsteuerreform ein neues Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Auf jeden Grundsteuerpflichtigen kommen daher Änderungen zu, über die die Stadt Rutesheim aktiv mit den Grundsteuerbescheiden 2022 informieren wird.

Die Bodenrichtwerte 2022 für Rutesheim und Perouse finden Sie in dieser Tabelle (PDF) (294 KB). Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Gemeinsamen Gutachterausschusses von Renningen, Rutesheim und Weissach.

Gewerbesteuer

Laufzeit Satz
Hebesatz bis 31.12.2013    350 %
Hebesatz ab 01.01.2014    360 %

Hundesteuer

Ab 01.01.2021
Anzahl / Art Gebühren
1. Hund    144 € / Jahr
2. Hund und jeder weitere    288 € / Jahr
1. Kampfhund    576 € / Jahr
2. Kampfhund und jeder weitere   1.152 € / Jahr

Vergnügungssteuer

Seit 01.07.2018
Gerät Satz
Gerät mit Gewinnmöglichkeit 25 % der eingespielten Bruttokasse
Gerät ohne Gewinnmöglichkeit 39 € / Monat